Zoll deckt Schwarzarbeit in Gaststätte auf: Inhaber muss 14.000 Euro Geldstrafe zahlen
43 Beschäftigte waren nicht zur Sozialversicherung angemeldet, nur eine Angestellte war ordnungsgemäß gemeldet. Die Löhne zahlte der Inhaber bar aus, der Schaden für die Sozialversicherungsträger beträgt rund 38.000 Euro.
Ein Gaststätteninhaber im Landkreis Cham beschäftigte über Jahre hinweg 43 Arbeitnehmer ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden.
Bei einer Kontrolle im Juni 2023 stellten die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fest, dass nur eine Angestellte ordnungsgemäß gemeldet war. Die Löhne der übrigen Beschäftigten zahlte der Inhaber bar aus.
Das Gericht verurteilte ihn wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 50 Euro. Den Sozialversicherungsträgern entstand ein Schaden von rund 38.000 Euro.
Der Inhaber räumte die Taten vollumfänglich ein und erklärte, den Schaden wiedergutmachen zu wollen. Zudem muss er sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Hauptzollamt Regensburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Tatort
- Cham
- Schaden
- 38,0k €