Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf der BAB 7
Nach einer Fahrzeugpanne auf der Autobahn muss sich ein 50-jähriger Autofahrer wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Da der Versicherungsschutz bereits vor Wochen erlosch, wurde eine Anzeige gegen ihn erstattet.
Für den Liegenbleiber, den 50-jährigen Hannoveraner, bleibt nicht nur der defekte PKW, sondern auch eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetztes. Bei der Überprüfung der Daten vor Ort konnten die Kollegen der Autobahnpolizei Hildesheim vor Ort feststellen, dass der Versicherungsschutz bereits einige Wochen zuvor erloschen war.
Quelle: Polizeiinspektion Hildesheim
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 50 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 18.04.2026 um 15:00 Uhr
- Tatort
- BAB 7, Hildesheim