Türke (34) will nach Elazig fliegen - Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen, zwölf Tage Ersatzfreiheitsstrafe
Die Bundespolizei verhaftete den Mann bei der Ausreisekontrolle. Die Geldstrafe von 1.200 Euro konnte er nicht begleichen, er wurde an die Justizbehörden überstellt.
Ein 34-jähriger türkischer Staatsangehöriger wollte am Freitagabend von Düsseldorf nach Elazig fliegen. Bei der Ausreisekontrolle stellte die Bundespolizei fest, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach vorlag.
Der Haftbefehl war wegen Erschleichens von Leistungen erlassen worden. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt zwölf Tage. Der in der Türkei lebende Mann konnte die Geldstrafe von 1.200 Euro vor Ort nicht begleichen.
Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er an die Justizbehörden überstellt.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 34 Jahre, männlich
- Tatort
- Düsseldorf
- Schaden
- 1,2k €