Bundespolizei verhaftet vier gesuchte Personen am Flughafen Düsseldorf
Am Wochenende nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf vier per Haftbefehl gesuchte Personen fest. Ein 27-Jähriger und eine 34-Jährige zahlten ihre Geldstrafen, ein 34-Jähriger wurde überstellt, ein 41-Jähriger dem Haftrichter vorgeführt.
Am vergangenen Wochenende (14./15.08.2026) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge vier zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Während einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Mykonos/Griechenland stellten die Beamten der Bundespolizei zunächst einen 27-jährigen Deutschen fest, der von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde. Im Mai dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen versuchten Betruges geringwertiger Sachen gegen den im Juli 2024 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen konnte der in Düsseldorf lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.
Samstagmorgen wurde ein weiterer Deutscher kontrolliert, der beabsichtigte, nach London/Großbritannien zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 34-Jährige im Juli dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Aachen unter anderem wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in sechs Fällen per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er im Oktober 2024 zu einem Jahr und vier Monaten Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. Die Strafaussetzung zur Bewährung wurde jedoch widerrufen. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der Aachener an die Justizbehörden überstellt.
Samstagnachmittag dann wurde eine 34-jährige Kroatin kontrolliert, die sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Zadar/Kroatien vorstellte. Hier stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen im Januar 2025 einen Haftbefehl wegen Betruges gegen die im Juni 2024 Verurteilte erlassen hatte. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von sieben Tagen konnte die im Ruhrgebiet lebende Frau jedoch abwenden, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 140 Euro vor Ort beglich.
Zuletzt wurde Samstagabend ein 41-jähriger Deutscher festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Damaskus/Syrien vorstellte. Gegen ihn lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Hamburg wegen mutmaßlichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt vor. Im Laufe des gestrigen Tages wurde der im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein) lebende Mann beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter vorgeführt.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 4 Personen
- Tatzeit
- 15.08.2026
- Tatort
- Düsseldorf