Ladendiebstahl in Jessen - Täter Hausverbot
Nach einem versuchten Ladendiebstahl am Nachmittag des 20. Februar wurde der Täter im Supermarkt gestellt und das Diebesgut sichergestellt. Da der Mann bei der Konfrontation aggressiv auftrat, erhielt er ein sofortiges Hausverbot.
Am 20.02.2026 wurde um 16:55 Uhr ein Ladendiebstahl in einem Supermarkt in der Rehainer Straße in Jessen festgestellt. Der Täter konnte angesprochen werden. Das Diebesgut verblieb im Markt. Dem Täter wurde ein Hausverbot ausgesprochen.
Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Opfer
- 1 Person
- Tatzeit
- 20.02.2026 um 16:55 Uhr
- Tatort
- Rehainer Straße, Jessen
- Motiv
- Raub