Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz in Ludwigshafen

Ludwigshafen am RheinRheinland-PfalzVeröffentlicht am
0

Am 14.03.2026 wurde im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit am Berliner Platz in Ludwigshafen am Rhein ein 10-jähriges Kind fahrend auf einem E-Scooter festgestellt. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass für das Fahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Der E-Scooter wurde daraufhin sichergestellt. E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren geführt werden. Zudem ist für die Nutzung ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz (seit 01.03.2026 - 01.03.2027: aktuelle Farbe: schwarz) erforderlich. Die weiteren Ermittlungen richten sich gegen den 16-jährigen Halter des E-Scooters wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Quelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz