Trunkenheit im Verkehr in Hinterweidenthal

HinterweidenthalRheinland-PfalzVeröffentlicht am
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Am Samstagmittag meldete eine Zeugin einen gestürzten Fahrradfahrer in der Straße "In den Birken". Die Zeugin berichtete, dass der Radfahrer zuvor mit seinem Drahtesel die Straße in Richtung Dahn befuhr und in Höhe eines geparkten Fahrzeugs stürzte. Glücklicherweise entstand am geparkten Pkw und am Fahrrad kein Sachschaden. Auch der 48-jährige Radfahrer blieb unverletzt. Problematisch war jedoch seine Alkoholisierung in Höhe von 2,56 Promille. Der Mann musste die Beamten zur Blutentnahme mit auf die Dienststelle begleiten. Die Ordnungshüter leiteten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den 48-Jährigen ein.

Die Polizei warnt: Betrunkenen Radfahrern kann der Führerscheinentzug drohen!

Ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille ist das Fahrradfahren verboten. Wer mit diesem Wert oder mehr auf sein Rad steigt und erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Weitere Konsequenzen können der Verlust des Führerscheins, Punkte im Fahreignungsregister, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), sowie Bußgelder sein. Wie bei Autofahrern sind aber auch schon Sanktionen ab 0,3 Promille möglich. Zum Beispiel wenn der Radfahrer wegen seiner Fahrweise oder Gefährdung anderer auffällt.

Die Polizei empfiehlt daher: Lieber das Rad stehen lassen und gesund zu Hause ankommen. |pidn

Quelle: Polizeiinspektion Dahn

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 48 Jahre, männlich
Tatzeit
14.03.2026 um 12:00 Uhr
Tatort
In den Birken, Hinterweidenthal

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