E-Scooter-Fahrer (18) ohne Führerschein mit 50 km/h unterwegs - Polizei untersagt Weiterfahrt
Bei der Kontrolle am Mittwochabend stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erreichen kann. Da der 18-Jährige keinen Führerschein besaß, wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Nutzung des Rollers untersagt.
Ein 18-Jähriger ist am Mittwochabend mit einem zu schnellen E-Scooter in der Altnauer Straße unterwegs gewesen.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Roller eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erreichen kann. Der Fahrer besaß nicht den erforderlichen Führerschein.
Die Polizisten leiteten ein Strafverfahren ein und untersagten die weitere Nutzung des Rollers. Sie wiesen darauf hin, dass nur E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eine Betriebserlaubnis erhalten.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeidirektion Süd
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 18 Jahre, männlich
- Tatort
- Altnauer Straße, Calau