Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz in Maasen
Bei einer Kontrolle auf der B214 stellten Beamte fest, dass ein 29-Jähriger ohne erforderliche Fahrerlaubnis fuhr. Am Citroen waren zwei abgelaufene Kurzzeitkennzeichen missbräuchlich montiert. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Am Samstagabend, den 22.11.2025, gegen 22:00 Uhr, wurde durch eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Sulingen auf der Nienburger Straße (B 214 ) in Höhe Maasen ein 29-jähriger Pkw-Führer eines Citroen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle stellten die eingesetzten Beamte/-innen fest, dass sich der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis befindet. Des Weiteren waren an dem Kraftfahrzeug zwei unterschiedliche und bereits abgelaufene Kurzzeitkennzeichen missbräuchlich montiert. Die Weiterfahrt wurde untersagt und diverse Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Diepholz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 29 Jahre, männlich
- Tatort
- B214, Maasen