Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz in Rüsselsheim

RüsselsheimHessenVeröffentlicht am
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In Rüsselsheim wurde ein 18-jähriger Fahrer eines unversicherten BMW angehalten und kontrolliert. Mangels bestehender Versicherung wurden die Kennzeichen von den Ordnungshütern abmontiert und die Weiterfahrt untersagt. Den 18-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen