Vollstreckung von Haftbefehl in Mülheim an der Ruhr

Bei einer Kontrolle im Hauptbahnhof am 17. April nahmen Einsatzkräfte einen 53-jährigen Wohnungslosen fest, gegen den ein Untersuchungshaftbefehl wegen räuberischen Diebstahls vorlag. Der Mann wurde dem Amtsgericht zur Vorführung überstellt.

Mülheim an der RuhrNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Die Bundespolizei hat einen Mann festgenommen, nach dem mit einem Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde. Der marokkanische Staatsangehörige wurde dem Amtsgericht zur richterlichen Vorführung zugeführt. Am 17. April kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei Essen, gegen 10:10 Uhr im Hauptbahnhof Mülheim, einen 53-Jährigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Untersuchungshaftbefehl vorlag. Die Uniformierten nahmen den Wohnungslosen vor Ort fest. Das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr hatte im März 2026 die Untersuchungshaft gegen den Mann aufgrund räuberischen Diebstahls erlassen. Die Polizisten führten den Marokkaner dem Amtsgericht Mülheim an der Ruhr zwecks richterlicher Vorführung zu.