Fahren ohne Fahrerlaubnis in Bingen - Rollerfahrer bei Kontrolle aufgefallen
Ein 31-Jähriger schob seinen Motorroller wegen technischen Defekts über den Gehweg, nachdem er vom Hunsrück bis nach Bingen gefahren war. Bei der Kontrolle kam heraus: Er hat keinen Führerschein, das Kleinkraftrad ist aber fahrerlaubnispflichtig.
Doppeltes Pech hatte am 18.02.25 gegen 15:20 Uhr der 31-jährige Fahrer eines Kleinkraftrad Motorrollers in Bingen am Rhein. Der Fahrer fiel der Streife schiebenderweise auf dem Gehweg in der Mainzer Straße auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer zuvor vom Hunsrück bis nach Bingen fuhr und dann offensichtlich einen technischen Defekt hatte, weshalb er seinen Motorroller weiter schob. Bei der Kontrolle wurde durch die Streife jedoch zudem auch festgestellt, dass der Motorroller als Kleinkraftrad fahrerlaubnispflichtig ist, der Fahrer jedoch gar keinen Führerschein besitzt. Er wird sich nun strafrechtlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.
Quelle: Polizeiinspektion Bingen
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 31 Jahre, männlich
- Tatort
- Mainzer Straße, Bingen am Rhein