41-Jähriger mit zwei Haftbefehlen am Hauptbahnhof gestoppt - zahlt 120 Euro und kommt frei
Gegen den Mann lagen zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Gera vor. Er konnte die ausstehenden Geldbußen begleichen und die Erzwingungshaft abwenden.
Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am Samstag einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg.
Der 41-Jährige wies sich mit einem gültigen Dokument aus. Die Überprüfung seiner Personalien ergab zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Gera. Den Ausschreibungen lagen zwei Beschlüsse des Amtsgerichts Stadtroda aus September und November 2025 wegen Ordnungswidrigkeiten zugrunde.
Der Mann war zu Geldbußen von insgesamt 120 Euro verurteilt worden. Da er nicht zahlte, erließ die Staatsanwaltschaft die Haftbefehle zur Erzwingungshaft. Es drohten vier Tage Haft. Die Beamten nahmen ihn fest und eröffneten ihm die Haftbefehle in den Diensträumen am Hauptbahnhof.
Der Mann beglich die ausstehenden 120 Euro und wurde nach Abschluss der Maßnahmen entlassen. Die Bundespolizei informierte die ausschreibende Behörde.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 41 Jahre, männlich, deutsch
- Tatzeit
- 01.08.2026
- Tatort
- Magdeburg
- Schaden
- 120 €