Leistungsbetrug: Geldstrafe für 40-Jährigen aus Quakenbrück
Ein 40-jähriger Leistungsbezieher aus Quakenbrück verschwieg der Agentur für Arbeit seine Arbeitsaufnahme und erschlich sich so rund 760 Euro. Das Amtsgericht Bersenbrück verhängte eine Geldstrafe von 1500 Euro; das Urteil ist rechtskräftig.
Eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verhängte das Amtsgericht Bersenbrück gegen einen 40-jährigen Leistungsbezieher aus Quakenbrück, weil dieser der Agentur für Arbeit seine Arbeitsaufnahme verschwiegen hatte. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf rund 760 Euro. Durch einen Datenabgleich fiel es auf, dass für den Beschuldigten Sozialversicherungsbeiträge durch die Agentur für Arbeit gezahlt wurden und gleichzeitig der Arbeitgeber eine Anmeldung zur Sozialversicherung abgab.
Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 40 Jahre, männlich
- Tatort
- Quakenbrück
- Schaden
- 760 €