Zwei alkoholisierte E-Scooter-Fahrer in Pforzheim gestoppt
Ab 0,3 Promille: Zeigt der Fahrende alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (wie z. B. Schlangenlinien), kann bereits ab diesem Wert eine Straftat vorliegen.
Ab 0,5 Promille: Wer ohne Ausfallerscheinungen mit über 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies zieht in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich.
Quelle: Polizeipräsidium Pforzheim
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 52 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 20.06.2026 um 02:40 Uhr
- Tatort
- Jahnstraße, Pforzheim