Sperrzeitverstoß in Bad Säckingen - Anzeige gegen Barbetreiber
Da in der Bar auch deutlich nach 3 Uhr noch Personen anwesend waren und bedient wurde, erfolgt eine Anzeige gegen den Betreiber wegen eines Sperrzeitverstoßes.
Da in der Bar auch deutlich nach 03.00 Uhr noch Personen anwesend waren und bedient wurde, erfolgt eine Anzeige gegen den Betreiber wegen eines Sperrzeitverstoßes.
Quelle: Polizeipräsidium Freiburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatort
- Bergseestraße, Bad Säckingen