Zoll findet im nachgesandten Gepäck ein Fahrrad aus China für 8000 Euro - der Reisende muss 7500 Euro Abgaben zahlen
Der Reisende hatte eine Zollinhaltserklärung abgegeben, in der er keine anmeldepflichtigen Waren angab. Nun ermittelt der Zoll wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.
Im nachgesandten Gepäck eines Reisenden entdeckten Zöllner am Hamburger Flughafen ein neues Fahrrad aus China im Wert von rund 8000 Euro. Für die Einfuhr wurden Abgaben von mehr als 7500 Euro fällig.
Der Reisende hatte nach dem Verlust seines Gepäckstücks eine Verlustmeldung und gleichzeitig eine Zollinhaltserklärung abgegeben. Darin erklärte er, dass sich in dem verlorengegangenen Reisegepäck keine anmeldepflichtigen Waren befänden. Bei der Überprüfung des nachgesandten Gepäckstücks machten die Zöllner jedoch eine überraschende Entdeckung: Statt lediglich persönlicher Reiseutensilien befand sich darin das Fahrrad.
Für das Fahrrad waren anschließend entsprechende Einfuhrabgaben zu entrichten. Neben 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer wurde ein Antidumpingzoll von 48,5 Prozent sowie ein Zollsatz von 14 Prozent erhoben.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Hauptzollamt Itzehoe
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatort
- Hamburg
- Schaden
- 7,5k €