Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl auf der A57 bei Uedem
Bei Grenzkontrollen auf der A57 vollstreckte die Bundespolizei einen Haftbefehl gegen einen 27-Jährigen wegen einer offenen Geldstrafe von 288 Euro. Nach Zahlung durfte er weiterreisen. Zudem sollen Fahrverbot und Führerscheineinzug durchgesetzt werden.
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei am Donnerstagnachmittag, 14. August 2025, auf der Autobahn 57 an der Anschlussstelle Uedem einen Haftbefehl vollstreckt. Ein 27-jähriger Syrer reiste als Beifahrer eines Audi 4 in Richtung Niederlande. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle legte der Reisende den Beamten seinen deutschen Aufenthaltstitel vor. Eine durchgeführte Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihn mit einem Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz suchte. Hiernach musste der Gesuchte noch eine Geldstrafe in Höhe von 288 Euro bezahlen oder eine dreitägige Haftstrafe verbüßen. Weiterhin war der Syrer durch das Ordnungsamt Düsseldorf und die Polizei in Sachsen-Anhalt zur Fahndung und Durchsetzung eines Fahrverbots ausgeschrieben. Einhergehend ist der Führerschein einzuziehen. Diesen führte der Gesuchte jedoch nicht mit. Nach Zahlung der Geldstrafe bei der Bundespolizei durfte der Syrer seine Reise fortsetzen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 27 Jahre, männlich, syrisch
- Tatort
- BAB 57, Uedem