Mit Haftbefehl Gesuchter bei Einreisekontrolle gestellt — Reststrafe muss angetreten werden

Der 34-Jährige wurde am Grenzübergang Rheinheim von der Bundeszollverwaltung kontrolliert. Er wurde an die Bundespolizei übergeben und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

KüssabergBaden-WürttembergVeröffentlicht am
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Am Donnerstag endete die Flucht eines mit Haftbefehl Gesuchten bei der Bundespolizei und anschließend in einer Justizvollzugsanstalt.

Bereits im Jahr 2016 verurteilte ein deutsches Gericht den Mann wegen schweren Raubes zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, wovon noch 225 Tage zu verbüßen waren. Da der in der Schweiz wohnhafte Mann die Haftstrafe nicht antrat, erließen die Justizbehörden im letzten Jahr Haftbefehl.

Am Donnerstagabend (06.08.2026) geriet der 34-Jährige am Grenzübergang Rheinheim in eine Einreisekontrolle der Bundeszollverwaltung. Bei der Überprüfung stellten die Beamten den Haftbefehl fest. Zuständigkeitshalber erfolgte die Übergabe an die Bundespolizei, die den deutschen Staatsangehörigen zur Verbüßung seiner Restfreiheitstrafe in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt einlieferte.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein