Vollstreckung von Haftbefehlen in Pomellen
Bei einer Einreisekontrolle auf der BAB 11 wurde ein 30-jähriger Autofahrer gestoppt, gegen den ein Haftbefehl wegen Körperverletzung vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe von 680 Euro nicht zahlte, sitzt er nun in der JVA Neustrelitz ein.
Am Wochenende wurde ein 30- jähriger Pole als Fahrzeugführer eines Pkw mit polnischer Zulassung im Rahmen der Einreisekontrolle auf der BAB 11, am ehemaligen Grenzübergang Pomellen, angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hof zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Körperverletzung. Der Mann sollte eine Geldstrafe in Höhe von 680,00 Euro entrichten. Bei Nichtzahlung der Geldstrafe waren 17 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken. Des Weiteren sind noch Kosten des Verfahrens in Höhe von 86,00 Euro sowie ein Strafrest (nicht durch Haft vollstreckbar) in Höhe von 4,00 Euro zu zahlen. Bei der Kontrolle wies sich der Mann mit seiner gültigen polnischen ID-Karte und seinem zeitlich gültigen polnischen Führerschein aus. Eine Abfrage im Führerscheinsystem ergab, dass er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, da der von ihm vorgelegte Führerschein als beschlagnahmt und für ungültig erklärt wurde. Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde erststattet. Die geforderte Geldstrafe konnte nicht bezahlt werden, es erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 30 Jahre, männlich, polnisch
- Tatzeit
- 25.04.2026
- Tatort
- BAB 11, Pomellen