Verstoß gegen das Waffengesetz in Altenheim
Bei einer Fahrzeugkontrolle am Grenzübergang entdeckten Beamte eine zugriffsbereite Schreckschusswaffe im Handschuhfach. Da der 19-jährige Fahrer keinen erforderlichen Waffenschein besaß, wurde die Waffe sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurde an der Kontrollstelle am Grenzübergang Altenheim eine zugriffsbereite Schreckschusswaffe gefunden. Am 19. März 2026 wurde ein deutscher Staatsangehöriger von Beamten der Bundespolizei einer Kontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs wurde die Schreckschusswaffe im Handschuhfach gefunden. Der 19-Jährige besaß keine Berechtigung zum Führen dieser Waffe in Form eines kleinen Waffenscheins. Gegen ihn besteht ein Straftatverdacht aufgrund des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Schreckschusswaffe wurde sichergestellt.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 19 Jahre, männlich, deutsch
- Tatzeit
- 19.03.2026
- Tatort
- Altenheim