Jugendlicher soll Vapes an Minderjährige verkauft haben - Polizei und Ordnungsamt vollstrecken Durchsuchungsbeschluss
Die Beamten beschlagnahmten ein Mobiltelefon zur Auswertung. Der Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche ist nach dem Jugendschutzgesetz verboten.
Ein richterlich angeordneter Durchsuchungsbeschluss führte die Ermittlungsgruppe Jugend der Kriminalpolizei und das Ordnungsamt in eine Wohnung in Elmshorn.
Hintergrund waren Erkenntnisse, dass ein Jugendlicher E-Zigaretten an andere Jugendliche weiterverkauft haben soll. Der Verkauf und die Abgabe an Minderjährige sind nach dem Jugendschutzgesetz verboten.
Die Beamten beschlagnahmten ein Mobiltelefon, das nun ausgewertet wird. Die Ermittlungen dauern an.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeidirektion Bad Segeberg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Tatort
- Elmshorn