Trunkenheit im Verkehr in Großkarlbach — 65-Jähriger kontrolliert
Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 a StVG wurde gegen einen 65 Jahre alten Autofahrer eingeleitet, der gestern (02.03.26) gegen 22:40 Uhr von der Polizei kontrolliert wurde. Bei der Kontrolle stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch bei dem Mann fest, der deshalb einen Atemalkoholtest durchführte. Dieser zeigte einen Wert über der 0,5 Promille-Grenze an. Ein gerichtsverwertbarer und für das Verfahren maßgeblicher zweiter Atemalkoholtest bestätigte das vorherige Ergebnis.
Die Gefahren insbesondere durch Alkohol im Straßenverkehr werden häufig unterschätzt. Nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Zweiradfahrer und Personen, die zu Fuß gehen, steigt das Unfallrisiko bereits unter geringem Einfluss berauschender Mittel. Die Hör- und Sehfähigkeiten werden beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Nicht zuletzt handeln Menschen unter dem Einfluss berauschender Mittel weniger gefahrenbewusst. Deshalb: Nehmen Sie sicher am Straßenverkehr teil ohne sich oder andere zu gefährden und beherzigen Sie die folgenden Tipps:
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 65 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 02.03.2026 um 22:40 Uhr
- Tatort
- Großkarlbach