Verstoß gegen Mindestlohngesetz in Friseurbetrieb

StarnbergBayernVeröffentlicht am
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In einem Friseurbetrieb im Landkreis Starnberg leitete das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber ein. Die Zöllnerinnen und Zöllner hatten festgestellt, dass die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers nach dem Mindestlohngesetz nicht eingehalten wurden.

Quelle: Hauptzollamt Rosenheim

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person
Tatzeit
18.02.2026
Tatort
Starnberg

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