Verstoß gegen Mindestlohngesetz in Friseurbetrieb
In einem Friseurbetrieb im Landkreis Starnberg leitete das Hauptzollamt Rosenheim noch vor Ort ein Bußgeldverfahren gegen den Arbeitgeber ein. Die Zöllnerinnen und Zöllner hatten festgestellt, dass die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers nach dem Mindestlohngesetz nicht eingehalten wurden.
Quelle: Hauptzollamt Rosenheim
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatzeit
- 18.02.2026
- Tatort
- Starnberg