Verkehrsdelikt in Lüdenscheid
Wegen unzulässiger, zu dunkler gelber Scheinwerfer wurde die Fahrt eines Autofahrers gestoppt, da die Betriebserlaubnis seines Wagens erloschen war. Das Fahrzeug darf nun nur noch bis nach Hause bewegt werden, bis die Mängel behoben sind.
So endete zum Beispiel in Lüdenscheid die Fahrt für einen Fahrer, dessen Fahrzeug nicht den Vorgaben des Gesetzgebers entsprach. Die Betriebserlaubnis war erloschen und somit eine Weiterfahrt nur bis nach Hause zulässig. Der Grund: nachgerüstete Scheinwerfer in Gelb, die zudem zu dunkel waren.
Quelle: polizei.nrw
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatzeit
- 03.04.2026
- Tatort
- Lüdenscheid