Haftbefehl in Singen vollstreckt — Ersatzfreiheitsstrafe angetreten

SingenBaden-WürttembergVeröffentlicht am
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Beamte der Bundespolizei haben am Bahnhof Singen eine Person mit einem Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Mann konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und musste daher eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Am Donnerstagvormittag (9. April 2026) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Staatsangehörigen am Bahnhof Singen kontrolliert. Gegen den 48-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover vor, da er eine Geldstrafe nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover wegen Diebstahls vom August 2024 bisher nicht bezahlt hatte. Vor Ort konnte der Mann die Strafe nicht begleichen und muss nun eine 39-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 48 Jahre, männlich, rumänisch
Tatzeit
09.04.2026
Tatort
Singen

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