Landwirt (77) muss sich wegen verletzter Kuh und fehlender Ohrenmarken verantworten
Die Polizei stellte einen offenen, stark blutenden Tumor am Kopf der Kuh fest. Das Tier wurde euthanasiert, zudem fehlten zwei Jungtieren die Ohrenmarken.
Ein Landwirt muss sich nach einem Hinweis wegen tierrechtlicher Verstöße verantworten.
Die Polizeiinspektion Buchloe bekam einen Hinweis, dass sich in einem landwirtschaftlichen Betrieb eine verletzte Kuh befinden soll. Eine Streife vor Ort stellte einen offenen, stark blutenden Tumor am Kopf der Kuh fest.
Aufgrund der Schwere der Verletzung wurde unverzüglich ein Tierarzt sowie das Veterinäramt hinzugezogen. Da der verletzten Kuh nicht mehr geholfen werden konnte, wurde diese vor Ort euthanasiert.
Gegen den 77-jährigen Landwirt wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Zudem befanden sich zwei Jungtiere ohne Ohrenmarke auf der Weide, auch hier wurden Anzeigen erstattet.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 77 Jahre, männlich
- Opfer
- 1 Person, weiblich
- Tatort
- Oberostendorf