Bundespolizei verhaftet 42-Jährige mit Haftbefehl auf der A3
Bei Grenzkontrollen auf der A3 an der Kontrollstelle Knauheide überprüfte die Bundespolizei am Dienstagabend die Personalien einer 42-jährigen Busreisenden aus Polen. Der Datenabgleich ergab einen Vollstreckungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung.
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Am Dienstagabend, 9. Juli 2025 kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 3 an der Kontrollstelle Knauheide einen grenzüberschreitenden Reisebus bei der Einreise aus den Niederlanden. Hierbei wurden auch die Personalien einer 42-jährigen Polin überprüft. Der durchgeführte Datenabgleich in den polizeilichen Fahndungssystemen ergab, dass die Reisende mit einem Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wird. Das Amtsgericht Schorndorf verurteilte die Frau im August 2016 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Im Januar 2018 erfolgte dann die Abschiebung nach Polen. Die Verurteilte wurde vor Ort auf der Autobahn verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der Haftstrafe in das Gefängnis in Dinslaken gebracht.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 42 Jahre, weiblich, polnisch
- Tatort
- A3, Emmerich am Rhein