Fahren ohne Fahrerlaubnis in Groß-Gerau - Motorroller abgeschleppt
Eine Streife kontrollierte ein Kleinkraftrad wegen seiner lauten Geräuschentwicklung. Der 30-jährige Fahrer hatte nur eine Mofa-Prüfbescheinigung; der Roller wies 16 Mängel auf und wurde abgeschleppt. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis droht ein Strafverfahren.
Am Freitagmittag (17.01.) fiel einer Streife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der Landesstraße 3094, zwischen Groß-Gerau und Wallerstädten, ein Kleinkraftrad durch seine außerordentliche Geräuschentwicklung auf.
Im Rahmen der anschließenden Kontrolle konnte der Fahrer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Weiterhin konnten im Rahmen der technischen Überprüfung eine Vielzahl nicht zulässiger Veränderungen festgestellt werden, die ein Abschleppen sowie eine Begutachtung des Rollers unvermeidbar machten. Im Rahmen der Überprüfung wurden insgesamt ein gefährlicher, 14 erhebliche sowie ein geringer Mangel festgestellt. Die zulässige Lautstärke von 78 Dezibel wurde mit gemessenen 103 Dezibel deutlich überschritten. Das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung auf dem Rollenprüfstand ergab zudem rund 100 km/h. Den 30 Jahre alten Fahrer erwartet nun unter anderem ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Betriebserlaubnis des Motorrollers ist erloschen. Eine weitere Nutzung kann somit erst nach Beseitigung der Mängel erfolgen.
Quelle: Polizeipräsidium Südhessen
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 30 Jahre, männlich
- Tatort
- L 3094, Groß-Gerau