Zugbegleiter meldet Fahrgast ohne Maulkorb - 31-Jähriger muss für über 25 Monate in Haft

Bei der Kontrolle in Hildesheim stellte die Bundespolizei mehrere offene Haftbefehle fest. Der Mann war zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt worden, konnte die Geldstrafen aber nicht zahlen.

HildesheimNiedersachsenVeröffentlicht am
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Ein Zugbegleiter alarmierte die Bundespolizei, weil ein Fahrgast seinen Hund ohne vorgeschriebenen Maulkorb transportierte. Der Mann durfte den Zug daraufhin nicht weiter nutzen.

Am Donnerstag, den 30.07.2026, war der 31-jährige Deutsche mit dem Intercity Express von Berlin nach Hildesheim unterwegs. Nach der Ankunft um 16 Uhr überprüften die Beamten seine Personalien und fanden mehrere offene Haftbefehle.

Der Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz zu Geldstrafen von insgesamt 6.400 Euro verurteilt worden. Zudem stand eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten wegen weiterer Delikte aus. Da er die Geldstrafen nicht zahlen konnte, erhöhte sich die Haftzeit um 197 Tage.

Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und führten ihn einer Justizvollzugsanstalt zu.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeiinspektion Hannover