Frontalzusammenstoß unter Alkoholeinfluss in Gelsenkirchen

Ein 37-jähriger Autofahrer geriet am Freitagabend in den Gegenverkehr und kollidierte frontal mit dem Pkw eines 47-Jährigen, der daraufhin auf die Seite kippte. Beide Fahrzeuge erlitten Totalschaden, während der Verursacher leicht verletzt wurde.

GelsenkirchenNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Am Freitag, 20.03.2026, um 21:20 Uhr befuhr ein 37-jähriger Gelsenkirchener mit seinem Pkw die Bismarckstraße in südlicher Richtung. Dabei fuhr er plötzlich in den Gegenverkehr und kollidierte mit dem Pkw eines entgegenkommenden 47-jährigen Gelsenkircheners, welcher durch den Aufprall auf den Gehweg abkam und auf die Seite kippte. Der 47-jährige Fahrer wurde dabei nicht verletzt. Beide Fahrzeuge wurden schwer beschädigt und waren nicht mehr fahrbereit. Der 37-jährige Unfallverursacher verletzte sich leicht. Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und zudem unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Quelle: Polizei Gelsenkirchen