Verstoß gegen NpSG in Nürnberg - Lachgas in Kiosken sichergestellt
Mehrere Kioske in der Innenstadt wurden am Donnerstag kontrolliert, nachdem verbotene Lachgaskartuschen im Verkauf entdeckt wurden. Die Beamten stellten hunderte Behälter sicher und leiteten gegen die 34-jährige Betreiberin ein Strafverfahren ein.
Am Donnerstag (16.04.2026) stellten Polizeibeamte in mehreren Kiosken in der Nürnberger Innenstadt zahlreiche Lachgasbehälter sicher. Gegen eine Betreiberin wird nun ermittelt.
Insgesamt stellten die Beamten Lachgasbehälter im unteren dreistelligen Bereich unterschiedlicher Größe zwischen 640 ml und 3.000 ml sicher.
Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf weitere Verkaufsstellen der 34-jährigen deutschen Betreiberin im Innenstadtbereich. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erließ der zuständige Ermittlungsrichter Durchsuchungsbeschlüsse für die betreffenden Geschäfte, welche die Beamten anschließend vollzogen. Dabei stellten sie mehrere Dutzend weitere verbotene Lachgaskartuschen sicher.
Die Betreiberin muss sich nun wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) strafrechtlich verantworten.
Was ist Lachgas?
Lachgas (Distickstoffmonoxid) ist ein farbloses Gas mit einem leicht süßlichen Geruch. Es wird in der Industrie und als Narkosemittel verwendet. Zunehmend missbrauchen Jugendliche es als Partydroge. Konsumenten füllen das Gas aus Kartuschen in Luftballons und inhalieren es anschließend direkt. Der Konsum birgt insbesondere für Kinder und Jugendliche erhebliche Gesundheitsrisiken - von Gefrierverletzungen und Ohnmachtsanfällen bis hin zu bleibenden Nervenschäden.
Was gilt seit dem 12.04.2026?
Mit der am 12.04.2026 in Kraft getretenen Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) sind die Abgabe, der Erwerb und der Besitz von Lachgas für und an Minderjährige verboten. Darüber hinaus ist der Verkauf über den Versandhandel sowie über Automaten generell untersagt. An Volljährige ist die Abgabe auf Kartuschen mit einem Füllgewicht von höchstens 8,4 Gramm beschränkt. Pro Verkaufsvorgang dürfen maximal zehn Kartuschen abgegeben werden.
Erstellt durch: Michael Sebald
Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, weiblich, deutsch
- Tatzeit
- 16.04.2026 um 15:45 Uhr
- Tatort
- Innenstadt, Nürnberg
- Motiv
- Drogen