Verfassungsfeindliche Parolen in Dresden-Bühlau - vier Tatverdächtige
Eine Gruppe von vier Personen rief an der Grundstraße verfassungsfeindliche Parolen. Als ein Zeuge sie ansprach, wurden sie ihm gegenüber verbal ausfällig. Die 17 bis 18 Jahre alten Tatverdächtigen standen unter Alkohol.
Verbotene Parolen gerufen – Tatverdächtige gestellt
Zeit: 30.04.2025, 23:15 UhrOrt: Dresden-Bühlau
Eine Gruppe von vier Personen riefen an der Grundstraße verfassungsfeindliche Parolen. Als sie daraufhin ein Zeuge ansprach, wurden sie ihm gegenüber verbal ausfällig. Die Polizei stellte die vermeintlichen Tatverdächtigen im Alter von 17 bis 18 Jahren. Diese standen dabei deutlich unter Einwirkung von Alkohol.
Das Quartett wird sich nun wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.
Quelle: Polizeidirektion Dresden
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 4 Personen, 17-18 Jahre
- Opfer
- 1 Person
- Tatort
- Grundstraße, Bühlau, Dresden
- Motiv
- Hass