Vollstreckung von Haftbefehlen in Bietingen — Deutsche Staatsangehörige
Nur wenig später stellten die Beamten am gleichen Grenzübergang bei der Kontrolle einer deutschen Staatsangehörigen einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Die 23-Jährige kam der Zahlung eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Körperverletzung bis dato nicht nach. Vor Ort zahlte sie die offene Geldstrafe in Höhe von 246 Euro und entging damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe. Auch sie durfte nach Abschluss der Maßnahmen ihre Reise fortsetzen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 23 Jahre, weiblich, deutsch
- Tatzeit
- 12.03.2026 um 12:00 Uhr
- Tatort
- Bietingen
- Schaden
- 246 €