Verkehrsverstoß in Harz - Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherung

HarzSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Am 25. Juli 2025 fiel den Beamten des Polizeirevieres Harz gegen 17:00 Uhr eine Gruppe von drei Motorradfahrern auf, die stadteinwärts die Magdeburger Straße befuhren. An der Kreuzung zur Schwanebecker Straße / Quedlinburger Straße konnten die Polizeibeamten erkennen, dass die 125er Aprilia kein Kennzeichen aufwies. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle wurde bekannt, dass das Kraftrad seit knapp drei Jahren Außerbetrieb gesetzt worden ist. Der 17-jährige Fahrzeugführer konnte zusätzlich keine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A1 vorweisen. Recherchen ergaben, dass der Jugendliche aus der Verbandsgemeinde Vorharz sich zwar in der Fahrschule befindet, aber noch keine Prüfungen zur Erlangung einer gültigen Fahrerlaubnisklasse absolviert hatte.

Die Polizeibeamten leiteten Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ein.

Die Weiterfahrt wurde dem Beschuldigten untersagt und der Fahrzeugschlüssel den Erziehungsberechtigten übergeben.

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 17 Jahre, männlich
Tatzeit
25.07.2025 um 17:00 Uhr
Tatort
Magdeburger Straße, Harz

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