Trunkenheit im Verkehr in Salzgitter-Lebenstedt

Mit 1,73 Promille fuhr ein alkoholisierter Radfahrer in eine laufende polizeiliche Maßnahme und störte diese erheblich. Nach einer Blutentnahme wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und das Radfahren untersagt.

SalzgitterNiedersachsenVeröffentlicht am
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Trunkenheit im Straßenverkehr

38226 Salzgitter-Lebenstedt, Konrad-Adenauer-Straße, 25.04.2026, 01:16 Uhr Der männliche Beschuldigte fuhr in augenscheinlich alkoholisiertem Zustand mit seinem Fahrrad in eine anderweitige polizeiliche Maßnahme und störte somit diese. Ein daraufhin freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,73 Promille. Bei dem Beschuldigten wurde eine Blutentnahme durchgeführt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Anschließend schob der Beschuldigte sein Fahrrad den weiteren Weg.

Quelle: Polizei Salzgitter