Gefährdung des Schiffsverkehrs in Brunsbüttel - Bootsführer unter Alkoholeinfluss
Beim Anlegeversuch im Yachthafen touchierte ein alkoholisierter Schiffsführer eine fest vertäute Motoryacht, wobei an beiden Booten leichte Sachschäden entstanden.
Am Donnerstag kam es im Yachthafen Brunsbüttel zu einer leichten Kollision zwischen zwei Motoryachten. Im Anschluss ergaben sich Hinweise auf eine alkoholbedingte Beeinträchtigung des verantwortlichen Schiffsführers. Die Wasserschutzpolizei ermittelt.
Gegen 17:24 Uhr touchierte der Führer einer Motoryacht nach ersten Erkenntnissen beim Anlegeversuch eine fest vertäute Motoryacht. An beiden Booten entstanden leichte Schäden. Die Sicherheit der Motoryachten blieb nach derzeitigem Stand unbeeinträchtigt.
Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Beschuldigten einen Wert von 0,31 Promille. Zeugen beschrieben zudem eine unsichere Fahrweise mit harten Manövern. Vor diesem Hintergrund ordnete die Wasserschutzpolizei zwei Blutproben an.
Auch auf dem Wasser kann bereits geringer Alkoholkonsum die Reaktionsfähigkeit und das sichere Führen eines Bootes beeinträchtigen. Wie im Straßenverkehr kann sich ein Schiffsführer bereits ab 0,3 Promille strafbar machen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.
Die Wasserschutzpolizei ermittelt wegen des Verdachts der Gefährdung des Schiffsverkehrs unter Alkoholeinfluss gemäß § 315a StGB.
Björn Gustke
Quelle: Polizeidirektion Itzehoe
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Tatzeit
- 06.04.2026 um 17:24 Uhr
- Tatort
- Brunsbüttel