Festnahme am Flughafen Stuttgart - Vollstreckungshaftbefehl

Bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul stoppten Bundespolizisten einen 32-jährigen US-Amerikaner, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl wegen Sachbeschädigung vorlag. Da er die geforderte Geldstrafe von 700 Euro zahlte, durfte er seine Reise fortsetzen.

StuttgartBaden-WürttembergVeröffentlicht am
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Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle in Richtung Istanbul haben Beamte der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart einen 32-jährigen amerikanischen Staatsangehörigen festgenommen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe. Gegen die Person lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Sachbeschädigung vor. Nach Zahlung einer Geldstrafe von 700 Euro wurde die Person die Ausreise in Richtung Istanbul gestattet.