Grenzkontrolle Neuenburg: Gesuchter entgeht Haft durch Strafzahlung
Bei einer Kontrolle am Autobahngrenzübergang stellte die Bundespolizei am Freitagabend fest, dass gegen einen 21-jährigen Franzosen ein Haftbefehl wegen Fahrens trotz Fahrverbots bestand. Ein Bekannter brachte die offene Geldstrafe von 2.
Da ein mit Haftbefehl Gesuchter die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, sprang ein Bekannter mit 2.500 Euro ein und konnte so eine Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt verhindern.
Am Freitagabend (05.12.2025) kontrollierte die Bundespolizei den französischen Staatsangehörigen am Autobahngrenzübergang Neuenburg am Rhein. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zu vollstrecken war. Wegen des Fahrens trotz eines Fahrverbots, verhängte ein deutsches Gericht eine Geldstrafe gegen den 21-Jährigen. Da der in Frankreich wohnhafte Mann weder die Strafe bezahlte, noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließen die Justizbehörden Haftbefehl. Da der Gesuchte nicht in der Lage war die Gerichtsschulden vor Ort zu bezahlen, verständigte er einen Bekannten. Dieser brachte die geforderte Geldsumme vorbei. So ersparte er sich eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe und durfte nach Deutschland weiterreisen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 21 Jahre, männlich, französisch
- Tatort
- Neuenburg am Rhein