Mann stellt sich wegen Haftbefehl bei Bundespolizei Gelsenkirchen
Ein 36-Jähriger erschien am 21. Oktober eigenständig bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof und gab an, dass ein Haftbefehl gegen ihn bestehe. Wegen einer Körperverletzung war eine Geldstrafe von 600 Euro zuzüglich Kosten verhängt worden.
Am 21. Oktober klingelte ein polnischer Staatsangehöriger am Hauptbahnhof Gelsenkirchen bei der Bundespolizei und gab an, dass er gesucht werde. Die Beamten stellten anschließend einen offenen Haftbefehl fest.
Gegen 13 Uhr kam der 36-Jährige zur Bundespolizeiwache am Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Er gab an, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegen würde.
Eine Abfrage seiner Personalien bestätigte dies. Die Staatsanwaltschaft Bochum fahndete nach dem Wohnungslosen wegen Körperverletzung.
Laut Haftbefehl wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro (zuzüglich 84,50 Euro Kosten) oder ersatzweise zu einer Haftstrafe von zehn Tagen verurteilt.
Der Pole zahlte den erforderlichen Betrag und durfte die Wache nach Abschluss aller Maßnahmen wieder verlassen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 36 Jahre, männlich, polnisch
- Opfer
- 1 Person
- Tatort
- Gelsenkirchen