Haftbefehl am Dortmunder Hauptbahnhof vollstreckt - Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bei einer Kontrolle am Dortmunder Hauptbahnhof stellten Bundespolizisten am Freitagnachmittag fest, dass ein 39-Jähriger per Haftbefehl gesucht wurde - wegen einer unbeglichenen Geldstrafe aus einem Urteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Am Freitagnachmittag (7. März) nahmen Bundespolizisten einen Mann am Hauptbahnhof Dortmund fest. Zuvor zeigte eine Überprüfung seiner Personalien, dass eine Staatsanwaltschaft per Haftbefehl nach ihm suchen ließ.
Gegen 16 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Dortmunder Hauptbahnhof. Währenddessen kontrollierten die Beamten einen 39-Jährigen, der sich ihnen gegenüber mit seinem Personalausweis auswies. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Das Amtsgericht Castrop-Rauxel verurteilte den deutschen Staatsbürger im August 2024 rechtskräftig, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen à 40,- Euro. Bisher hatte der Gesuchte sich weder dem Strafantritt gestellt, noch die geforderte Summe in Höhe von 800,- Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen. Aus diesem Grund schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Dortmund zur Festnahme aus.
Die Uniformierten eröffneten dem Hagener den, gegen ihn bestehenden, Haftbefehl und führten ihn anschließend der Bundespolizeiwache am Dortmunder Hauptbahnhof zu. Der 39-Jährige führte rund 185,- Euro Bargeld mit sich. Die restliche Summe konnte er an einem Geldautomaten abheben, sodass er die gesamte Geldstrafe entrichten und einer Freiheitsstrafe von voraussichtlich zehn Tagen entgehen konnte. Im Anschluss durfte er seinen Weg fortsetzen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 39 Jahre, männlich, deutsch
- Tatort
- Dortmund