Fahren ohne Fahrerlaubnis auf A11 — Pole zahlt Geldstrafe
Beamte der Gemeinsamen Diensteinheit Vorpommern-Greifswald (Kooperation Bundespolizei, Landespolizei, Bundeszollverwaltung) kontrollierten gestern Abend auf der Bundesautobahn 11, Anschlussstelle Penkun, einen Pkw mit dänischer Zulassung. Fahrer war ein 43- jähriger polnischer Staatsangehöriger. Zur Kontrolle wies der Mann sich mit seinem gültigen polnischen Reisepass aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Stralsund zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 3000,00 Euro sowie 86,00 Euro Verfahrenskosten. Bei Nichtzahlung der Geldstrafe hätten 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden müssen. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Führerschein des Polen für ungültig erklärt worden ist, er also wieder ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Nach Anzeigenaufnahme wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 43 Jahre, männlich, polnisch
- Tatzeit
- 06.05.2026
- Tatort
- BAB 11, Penkun
- Schaden
- 3,1k €