Zoll findet 24 Liter Tabaksubstitute auf der A30 - Steuerschaden 6240 Euro
Bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A30 entdeckten Zöllner 24 Liter Substitute für Tabakwaren, die ein Fahrer ohne Anmeldung von Amsterdam nach Schweden transportierte.
24 Liter an Substituten von Tabakwaren haben Zöllner des Hauptzollamts Osnabrück am 21. Oktober 2025 bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 30 entdeckt. Der zu erwartende Steuerschaden beläuft sich auf 6.240 Euro.
Der Fahrer wollte die Substitute von Tabakwaren von Amsterdam nach Schweden überführen. Die Zöllner leiteten das Fahrzeug mittels Anhaltesignal von der Autobahn 30 auf einen Rastplatz in der Nähe von Bad Bentheim. Bei der anschließenden Intensivkontrolle des Fahrzeuges entdeckten die Ermittler 24 Liter an Substituten von Tabakwaren. Für diese besaß der Fahrer keine erforderliche Anmeldung zur Durchfuhr durch die Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Substanzen, für die Verwendung von E-Zigaretten der Tabaksteuer. Für ein Substitut für Tabakwaren beträgt die Richtmenge bei dem Verbringen für den persönlichen Ge- und Verbrauch ein Liter, jedoch höchstens zehn Kleinverkaufspackungen. Da aufgrund der mitgeführten Menge von einem gewerblichen Handel auszugehen ist, entstand ein Steuerschaden in Höhe von 6.240 Euro.
Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen führt das Hauptzollamt Bremen.
Zusatzinformation
Substitute für Tabakwaren unterliegen in Deutschland der Tabaksteuer. Es sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen auch die in E-Zigaretten verwendeten Liquids und deren Zutaten.
1 Bilddatei: Hauptzollamt Osnabrück
Quelle: Hauptzollamt Osnabrück
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Tatort
- BAB 30, Bad Bentheim
- Motiv
- Raub
- Schaden
- 6,2k €