Gesuchter nach Urkundenfälschung kontrolliert: 42-Jähriger zahlt Reststrafe von 280 Euro und bleibt frei
Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau suchte den Mann per Haftbefehl. Er konnte die offene Geldsumme sofort aufbringen.
Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am Sonntag, den 19. Juli 2026 um 14:30 Uhr im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofs einen 42-jährigen Mann.
Beim Abgleich seiner Personalien im Fahndungsbestand der Polizei kam heraus, dass er per Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wird. Bereits im September 2024 wurde der Deutsche wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtgeldstrafe von ursprünglich 1925 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen vom Amtsgericht Köthen verurteilt. Da sich der Mann aber nicht dem Strafantritt stellte, wurde im Juni 2026 der Haftbefehl gegen ihn erlassen.
Die Bundespolizisten eröffneten dem Mann den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof. Dem Verurteilten war es möglich, die noch ausstehende Geldsumme von 280 Euro aufzubringen.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 42 Jahre, männlich, deutsch
- Tatzeit
- 19.07.2026 um 14:30 Uhr
- Tatort
- Magdeburg