Auseinandersetzung am Dortmunder Hauptbahnhof - Mann schlägt mit Glasflasche

Am 12. Juni gegen 23:00 Uhr eskalierte eine verbale Streitigkeit auf dem Bahnhofsvorplatz in Dortmund. Ein 42-jähriger Deutscher wurde zunächst von einem Unbekannten geschlagen, schlug dann selbst mit einer Wodkaflasche auf einen 29-jährigen Polen und einen Sicherheitsmitarbeiter ein.

DortmundNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Nach einer körperlichen Auseinandersetzung auf dem Bahnhofsvorplatz des Dortmunder Hauptbahnhofs ermittelt die Bundespolizei wegen Körperverletzungsdelikten. Im Zuge der Maßnahmen stellten die Beamten zudem Betäubungsmittel sicher. Bundespolizisten wurden am 12. Juni gegen 23:00 Uhr auf eine körperliche Auseinandersetzung im Bereich des Vorplatzes aufmerksam. Nach bisherigen Ermittlungen geriet ein 42-jähriger Deutscher aus Werl zunächst mit einem bislang unbekannten Mann in eine verbale Streitigkeit. Im weiteren Verlauf soll eine 22-jährige wohnungslose Frau den 42-Jährigen in einen nicht videoüberwachten Bereich gedrängt haben. Dort soll ein unbekannter Tatverdächtiger dem Mann gegen die rechte Wange geschlagen haben. Anschließend versuchte der 42-Jährige nach bisherigen Erkenntnissen, einen 29-jährigen polnischen Staatsangehörigen mit einer Wodkaflasche zu schlagen. Mitarbeiter der DB Sicherheit trennten die Beteiligten. Dabei soll der Deutsche mit der Glasflasche auch in Richtung eines Sicherheitsmitarbeiters geschlagen haben. Verletzt wurde nach aktuellem Stand niemand. Die Bundespolizei stellte die Identitäten der Beteiligten fest und führte den 42-Jährigen zur weiteren Sachverhaltsklärung dem Bundespolizeirevier Dortmund zu. Dort werteten die Ermittler die vorhandenen Videoaufzeichnungen aus und führten eine erkennungsdienstliche Behandlung durch. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann zuvor selbst Opfer einer Körperverletzung durch einen bislang unbekannten Tatverdächtigen geworden war. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurden alle Beteiligten entlassen. Die Bundespolizei leitete entsprechende Ermittlungsverfahren ein.