45-Jährige will sich am Flughafen davonschleichen: Staatsanwaltschaft sucht sie gleich zweimal
Die Wohnungslose kann 420 Euro plus Verfahrenskosten nicht zahlen und muss 21 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Nach dem Haftrichter geht es in die JVA.
Eine Frau entfernt sich ruckartig von den Uniformierten, dann kontrollieren die Beamten sie doch.
Gegen 11:50 Uhr überprüften Bundespolizisten am Flughafen Dortmund verschiedene Schengen-Flüge. Die 45-Jährige wirkte sichtlich nervös. Sie händigte einen vorläufigen Personalausweis aus. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab: Die Staatsanwaltschaft Dortmund suchte per Haftbefehl nach ihr.
Das Amtsgericht Dortmund verurteilte die Deutsche im Oktober 2025 rechtskräftig wegen Erschleichens von Leistungen zu 60 Tagessätzen zu je 10 Euro. Sie hat noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen zu verbüßen. Zudem ordnete das Gericht Ungehorsamshaft an, weil sie der Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb. Ihr wird vorgeworfen, von April bis Juli 2025 mehrfach Verkehrsmittel ohne Entgelt genutzt zu haben.
Die Wohnungslose konnte die 420 Euro zuzüglich Verfahrenskosten nicht aufbringen. Nach der Festnahme brachten Einsatzkräfte sie in das Gewahrsam der Polizei Dortmund. Nach der Vorführung beim Haftrichter führten die Uniformierten sie einer Justizvollzugsanstalt zu.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 45 Jahre, weiblich, deutsch
- Tatort
- Dortmund