Haftbefehl nach Tötungsdelikt in Hessisch Lichtenau erlassen
Nach einem Tötungsdelikt in einer Gemeinschaftsunterkunft wurde ein 24-jähriger Tatverdächtiger festgenommen und in eine JVA überführt. Der Mann soll sein Opfer mit einem Messer tödlich verletzt haben, woraufhin ein Haftbefehl erlassen wurde.
Tötungsdelikt in Hessisch Lichtenau - Haftbefehl erlassen
Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtige in Hessisch Lichtenau erfolgte am gestrigen Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel die Vorführung des 24-jährigen Tatverdächtigen beim zuständigen Amtsgericht in Kassel. Der Haftrichter erließ aus Gründen der Fluchtgefahr und der Schwere der Tat Haftbefehl gegen den 24-Jährigen, der daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt überführt wurde.
Quelle: Polizei Eschwege
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 24 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 25.03.2026
- Tatort
- Hessisch Lichtenau