Haftbefehl nach Tötungsdelikt in Hessisch Lichtenau erlassen

Nach einem Tötungsdelikt in einer Gemeinschaftsunterkunft wurde ein 24-jähriger Tatverdächtiger festgenommen und in eine JVA überführt. Der Mann soll sein Opfer mit einem Messer tödlich verletzt haben, woraufhin ein Haftbefehl erlassen wurde.

Hessisch LichtenauHessenVeröffentlicht am
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Tötungsdelikt in Hessisch Lichtenau - Haftbefehl erlassen

Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtige in Hessisch Lichtenau erfolgte am gestrigen Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kassel die Vorführung des 24-jährigen Tatverdächtigen beim zuständigen Amtsgericht in Kassel. Der Haftrichter erließ aus Gründen der Fluchtgefahr und der Schwere der Tat Haftbefehl gegen den 24-Jährigen, der daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt überführt wurde.

Quelle: Polizei Eschwege

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 24 Jahre, männlich
Tatzeit
25.03.2026
Tatort
Hessisch Lichtenau

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