Staatsangehöriger aus Indien (34) soll im Laden geklaut haben - Richter schickt ihn in Untersuchungshaft
Beamte hatten den 34-Jährigen ohne festen Wohnsitz am Montag auf frischer Tat gefasst. Am Dienstagmittag ordnete ein Richter am Amtsgericht die Untersuchungshaft an.
Ein mutmaßlicher Ladendieb muss nach seiner Festnahme in Untersuchungshaft bleiben.
Beamte hatten den 34-Jährigen am Montag auf frischer Tat gefasst und vorläufig festgenommen. Am Dienstagmittag führten sie ihn dem Richter am Amtsgericht vor.
Dieser ordnete die Untersuchungshaft gegen den Staatsangehörigen aus Indien an. Der Mann hat keinen festen Wohnsitz.
Zum Ladendiebstahl selbst machte die Polizei in der Nachtragsmeldung keine neuen Angaben. Die erste Meldung dazu erschien am Vortag.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Polizei Münster
Der Fall
2 Meldungen · am 5. MaiWie es begann · Erstmeldung ·
Die beiden Detektive stellten den 34-Jährigen am Montagnachmittag im Kaufhaus und brachten ihn zu Boden, als er sie schlug und trat. Beide zogen sich leichte Verletzungen zu.
Zur Meldung →Erstmeldung
Staatsangehöriger aus Indien (34) klaut Parfüm in einem Kaufhaus, schlägt und tritt nach Detektiven - FestnahmeFestnahme
Staatsangehöriger aus Indien (34) soll im Laden geklaut haben - Richter schickt ihn in UntersuchungshaftDiese Meldung
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 34 Jahre, männlich, indisch
- Tatort
- Münster
- Motiv
- Raub