Audi-Fahrer mit offenem Haftbefehl gestoppt: Geldstrafe beglichen, aber Verfahren wegen fehlender…
Der 48-Jährige konnte eine Haft durch die Zahlung der Geldstrafe abwenden. Da das Fahrzeug auf seine Ehefrau zugelassen war, wurde auch gegen sie eine Strafanzeige gefertigt.
Bei einer Kontrolle eines Audis in der Jenaer Straße stellte sich heraus, dass der 48-jährige Fahrzeugführer einen offenen Haftbefehl hatte und das Fahrzeug nicht über den vorgeschriebenen Pflichtversicherungsschutz verfügte.
Die Geldstrafe konnte beglichen und eine Haft somit abgewendet werden.
Jedoch wurde ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Fahrer eingeleitet. Da das Fahrzeug auf die 42-jährige Ehefrau des Fahrers zugelassen war, wurde auch gegen sie wegen des Gestattens des Fahrens ohne Pflichtversicherung eine Strafanzeige gefertigt.
Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Landespolizeiinspektion Jena
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 48 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 01.08.2026
- Tatort
- Jenaer Straße, Weimar