Grenzkontrollen Trier: Acht Personen ohne Einreisevoraussetzungen
Bei Grenzkontrollen stellte die Bundespolizei bei acht aus Luxemburg und Belgien eingereisten Personen fehlende Einreisevoraussetzungen fest. Fünf Syrer, ein Pakistani und ein Liberianer wurden zurückgewiesen, ein Mazedonier reiste über den Flughafen Hahn aus.
Bei acht aus Luxemburg und Belgien ins Bundesgebiet eingereisten Personen waren die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme wurden fünf Syrer und ein Pakistani nach Luxemburg und ein Liberianer nach Belgien zurückgewiesen. Ein mazedonischer Staatsbürger reiste über den Flughafen Hahn in sein Heimatland aus.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Trier
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 8 Personen, syrisch, pakistanisch, liberianisch, mazedonisch
- Tatort
- Trier